Das Modelo 210 ist eine spanische Steuererklärung für Nichtansässige.
Sie wird verwendet, um Steuern im Zusammenhang mit Immobilien in Spanien zu deklarieren.
Sie müssen Modelo 210 verwenden, wenn Sie:
- Sie besitzen eine Immobilie in Spanien und leben nicht Vollzeit in Spanien
- Vermieten Sie Ihre spanische Immobilie
- Sie haben eine Immobilie in Spanien verkauft und einen Gewinn erzielt
Auch wenn Sie keine Mieteinnahmen erzielen, müssen Sie dieses Steuerformular unter Umständen einreichen.
Sie müssen Modelo 210 einreichen, wenn:
- Sie sind nicht in Spanien steuerlich ansässig
- Sie besitzen eine Immobilie in Spanien
Wichtige Regeln:
- Jeder Eigentümer muss seine eigene Steuererklärung abgeben
- Wenn eine Immobilie zwei Eigentümer hat (z. B. ein Ehepaar mit jeweils 50%), reicht jede Person ein separates Modelo 210 für ihren Anteil ein
Die Gründe dafür sind:
- Wir haben ein spanisches digitales Zertifikat und die spanische Steuerbehörde zieht die Steuern automatisch von unserem Konto ab, wenn wir Ihre Erklärung einreichen.
- Wir sind offizieller Mitarbeiter der spanischen Steuerbehörde Agencia Tributaria
Ja.
Spain taxes non-residents on a fictitious income for personal use of the property.
Dies bedeutet:
- Wenn die Immobilie von Ihnen genutzt wird oder leer steht
- The tax office assumes a small imaginary income
- Sie müssen diesen Betrag einmal pro Jahr erklären und versteuern
Nach Modelo 210 müssen Sie möglicherweise eine Erklärung abgeben:
Eigennutzung der Immobilie
Ein fiktives Einkommen auf der Grundlage des Katasterwerts (valor catastral).
Mieteinnahmen
Wenn Sie Ihre Immobilie (kurz- oder langfristig) vermieten.
Kapitalgewinne
Wenn Sie die Immobilie verkaufen und einen Gewinn erzielen.
Sie benötigen möglicherweise:
- Ihre NIE-Nummer
- Grundsteuerbescheinigung (IBI) oder Escritura (Eigentumsurkunde - fakultativ)
- Anzahl der Eigentümer
- Hauptwohnsitz im Ausland
- Nachweis der Mieteinnahmen (falls vermietet)
- Rechnungen für Ausgaben (falls zutreffend)
Die Mieteinnahmen basieren auf der Bruttomiete.
EU-Bürger:
Sie können Ausgaben absetzen, wie z. B.:
- Wartung und Reparaturen
- Versorgungsleistungen (Wasser, Strom, Internet)
- IBI-Grundsteuer
- Gebäudeversicherung
- Hypothekenzinsen
- Abschreibung
Nicht-EU-Bürger:
- Kein Abzug von Ausgaben möglich
- Die Steuer wird auf den gesamten Mietbetrag gezahlt.
Eigennutzung (nicht gemietet)
- Einmal pro Jahr
- Frist: 31. Dezember des Folgejahres
Mieteinnahmen (NEUE REGEL ab 2024)
- Jährliche Erklärung
- Zahlung zwischen dem 1. und 20. Januar des folgenden Jahres
Beispiel:
- Mieteinnahmen im Jahr 2024 → Zahlung zwischen dem 1. und 20. Januar 2025
- Dieser Leitfaden gibt nur einen Überblick und stellt keine persönliche Steuerberatung dar.
Professionelle Steuerhilfe hilft, Fehler, Geldstrafen und Überzahlungen zu vermeiden
- Modelo 210 ist für nicht gebietsansässige Immobilieneigentümer obligatorisch
- Auch leerstehende oder persönlich genutzte Immobilien müssen gemeldet werden
- Jeder Eigentümer reicht seine Unterlagen separat ein
- Mieteinnahmen werden jetzt gemeldet einmal pro Jahr
- Die Fristen hängen von der Einkommensart ab
- FAQs
Modelo 210 erklärt - Ein einfacher FAQ-Leitfaden für Nicht-Einwohner in Spanien?
Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, aber nicht dauerhaft hier leben, müssen Sie mit ziemlicher Sicherheit ein Steuerformular einreichen, das Modelo 210.
Dieser Leitfaden erklärt alles Schritt für Schritt, in einfacher Sprache, für Anfänger.
